Wertstoffauktion.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen

www.wertstoffauktion.at

§ 1 Inhalt des Dienstes „Wertstoffauktion“

Die Website „www.wertstoffauktion.at“ ist ein von Service Tirol angebotener Marktplatz, auf welchem von Gemeinden oder Gemeinde-Verbänden Wertstoffe aller Art angeboten und gehandelt werden.

Die Webseite steht nur angemeldeten Mitgliedern zur Verfügung. Um Mitglied beim Dienst „Wertstoffauktion“ werden zu können, ist es Voraussetzung, dass das Mitglied entweder Gemeinde, Gemeindeverband oder natürliche bzw. juristische Person (darunter fallen Einzelunternehmer, Personengesellschaften wie OG, KG GmbH & Co KG sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG) ist und der Abschluss derartiger Geschäfte zum Betrieb seines Unternehmens gehört sowie diese Person die notwendigen gewerberechtlichen Genehmigungen inne hat.

Service Tirol gibt keine Gebote ab und wird selbst nicht Vertragspartner. Diese werden zwischen den Mitgliedern direkt abgeschlossen, außer es wird ausdrücklich gegenteiliges vereinbart. Die Rechte und Pflichten aus den über diesen Dienst abgeschlossenen Verträge treffen ausschließlich die Mitglieder.

Da sämtliche Mitglieder dieser Plattform Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sind bzw. der Handel mit Wertstoffen zu ihrer gewöhnlichen gewerblichen Tätigkeit zählt, unterliegen alle über diesen Dienst abgeschlossenen Verträge den entsprechenden Bestimmungen, das Konsumentenschutzgesetz kann daher nicht zur Anwendung kommen.

§ 2 Nutzungsvertrag des Dienstes „Wertstoffauktion“

1. Dienst zum Handel mit Wertsoffen, Informationsverantwortlichkeit

Der Dienst „Wertstoffauktion“ eröffnet den Mitgliedern die Möglichkeit, unter den Bedingungen der zugrundeliegenden AGB und Nutzungsbestimmungen, die Website für den Handel mit Wertstoffen zu nutzen. Die von Mitgliedern eingestellten Daten und Informationen werden von Service Tirol nicht auf Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit geprüft und sind Inhalte von den Mitgliedern. Die Mitglieder sind verantwortlich, vor Abgabe von Geboten den gesamten Inhalt des zugrundeliegenden Angebots einzusehen. Mit der Abgabe eines Gebotes bestätigt das Mitglied den gesamten Inhalt des zugrundeliegenden Angebots gelesen zu haben.

2. Verarbeitungsrecht der Information

Service Tirol behält sich das Recht vor, die von Mitgliedern eingestellten Inhalte weiterzubearbeiten bzw. anzupassen, soweit dies zur Optimierung der Darstellung auf verschiedene Endgeräte notwendig ist.

3. Offenlegungspflicht der Mitglieder

Auf Verlangen von Service Tirol legen Mitglieder zur Überprüfung der hinterlegten Daten sämtliche Informationen offen, die zur Identifizierung notwendig sind (z.B. Firmenbuch-Auszug) und liefern auch die notwendigen gewerberechtlichen Dokumente (z.B. Genehmigungen). Dies entbindet jedoch nicht die Mitglieder von der Pflicht, sich selbst von der Identität seines Vertragspartners zu überzeugen. Falschangaben über die Identität erlauben Service Tirol ein Mitglied vom Dienst „Wertstoffauktion“ auszuschließen. 

4. Anmeldung und AGB, Nutzungsvertrag

Um den Dienst „Wertstoffauktion“ nutzen zu können, ist eine kostenlose Anmeldung als Mitglied und die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Service Tirol Voraussetzung. Durch die Eröffnung eines Mitgliedskontos kommt zwischen Service Tirol und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung des Dienstes „Wertstoffauktion“ zustande. Es besteht aber kein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags.

5. Plattform für Unternehmen

Die Anmeldung als Mitglied beim Dienst „Wertstoffauktion“ ist nur Gemeinden, Gemeindeverbänden, natürlichen und juristischen Personen (FN1) erlaubt, soweit sie unbeschränkt geschäftsfähig sind und der Abschluss derartiger Geschäfte zum Betrieb des Unternehmens gehören sowie die notwendigen gewerberechtlichen Genehmigungen für derartige Geschäfte vorliegen. Verbraucher im Sinne des KSchG können diesen Dienst nicht in Anspruch nehmen.

6. Pflichtangaben

Die Daten sind von den Mitgliedern bei der Anmeldung wahrheitsgemäß und vollständig einzutragen. Im Feld Adresse ist der Firmensitz (keine Postfach-Adresse oder Zweigniederlassung), bei Personengesellschaften ein Gesellschafter, bei juristischen Personen ist das vertretungsbefugte und voll handlungsfähige Organ (Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) sowie gültige Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. 

7. Anzeigepflicht

Etwaige Änderungen bei den in § 2 Abs 3 genannten Mitgliedsdaten sind vom Mitglied umgehend richtig zu stellen. 

8. Mitgliedsname

Der bei der Anmeldung gewählte Mitgliedsname hat dem Firmennamen zu entsprechen. Für  Verletzungen an Rechten Dritter haftet das Mitglied. Das Passwort kann frei gewählt werden. 

9. Missbrauch

Um Missbräuchen vorzubeugen, sorgt jedes Mitglied für die ordnungsgemäße Verwahrung seiner Zugangsdaten zu diesem Dienst. Die Mitglieder verpflichten sich bei Verlust der Zugangsdaten oder bei Verdacht auf Missbrauch des Mitglieds-Kontos sofort mit Service Tirol Kontakt aufzunehmen. Die Mitglieder haften für den Missbrauch ihres Kontos.

10. Sicherheit

Das Mitglied wird sein Passwort nur berechtigten Personen mitteilen. Service Tirol sorgt für die sichere Verwahrung der Passwörter und wird ein Mitglied nicht auffordern, das Passwort an Dritte oder an Service Tirol in welcher Form auch immer (z.B. Email, Brief, Telefon) weiterzugeben.

11. Haftung für Missbrauch

Die Haftung für sämtliche Aktivitäten unter Inanspruchnahme des Mitgliedskontos obliegt dem Mitglied, außer es hat einen Missbrauch nicht zu vertreten.

12. Mitgliedskonto

Ein Mitgliedskonto ist immer mit dem zugrundeliegenden Unternehmen oder der Gemeinde verbunden und kann nur im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge an Dritte übertragen werden.

§ 3 Rechte und Pflichten des Nutzungsvertrags

1. Voraussetzungen

Die Nutzung des Dienstes „Wertstoffauktion“ ist nur unter den Voraussetzungen der §§ 1 und 2 dieser AGB möglich. 

2. Servicelevel

Service Tirol bietet den Dienst im Rahmen des aktuellen Stands der Technik an. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es temporär zu Leistungsbeschränkungen kommen kann. Dies kann die Folge von Kapazitätsengpässen oder der Durchführung von Wartungsarbeiten sein. Soweit Service Tirol die Möglichkeit hat, wird es die Mitglieder darüber vorab informieren.

3. unvorhersehbare Wartungsarbeiten

Sollten Angebote während unvorhersehbaren Wartungsarbeiten auslaufen, werden sie verlängert. 

4. Kontosperrung

Service Tirol hat das Recht, Angebote oder Mitgliedskonten aus wichtigem Grund zu sperren oder zu löschen. 

Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor bei:

  • Unvollständiger oder falscher Datenangabe
  • Missbrauch 
  • Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und AGBs
  • Insolvenz eines Mitgliedes
  • Verlust oder drohender Verlust der Gewerbeberechtigung eines Mitgliedes

Dabei ist es Service Tirol vorbehalten, ein Mitglied auch ohne Vorwarnung zu sperren oder zu löschen. Die Sperrung führt dazu, dass das Mitglied sich nicht nochmals zur Nutzung des Dienstes „Wertstoffauktion“ anmelden kann.

Service Tirol sowie sämtliche Mitglieder können die Mitgliedschaft zum Dienst „Wertstoffauktion“ jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsende kündigen.

5. Kostenlose Nutzung

Die Nutzung ist kostenlos. Gebühren und Provisionen rechnet Service Tirol direkt mit dem Verkäufer ab.

§ 4 Allgemeine Regeln 

1. Informationspflicht

Die Anbieter erstellen ihre Angebote samt zugehöriger Beschreibung und weiterführenden Informationen mit bestem Wissen und Gewissen. Sollte einem Mitglied ein wesentlicher Fehler auffallen, wird es diesen dem Anbieter mitteilen. Bei Unklarheiten kann das Mitglied mit dem Anbieter in Kontakt treten.

2. Datennutzung

Daten von Mitgliedern dürfen nur dann zu anderen Zwecken außer zur Vertragsabwicklung  benutzt werden, wenn diese nicht über den Dienst „Wertstoffauktion“ bekannt geworden sind. 

3. Änderung Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Service Tirol behält sich das Recht vor, die Nutzungsordnung und die AGBs gegebenenfalls zu ändern und wird darüber sämtliche Mitglieder entsprechend informieren.

§ 5 Vertragsschluss 

1. bedingter Vertragsschluss

Die Angebote unter dem Dienst „Wertstoffauktion“ sind verbindliche Angebote, welche unter folgenden Bedingungen zustande kommen:

  • Ablauf der Zeit
  • Vorliegen eines Höchstgebotes durch ein Mitglied
  • Tatsächlich abgenommene Ware lt § 5 Abs 5. 

Durch die Abgabe des Höchstgebotes (der Bieter tritt durch überbieten des letzten Höchstgebotes an dessen Stelle) sowie durch Zeitablauf (Auktionsende) kommt der verbindliche Vertragsschluss unter der Bedingung des § 5 Abs 5 (tatsächliche Warenabnahme) dieser Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen zustande. Unmittelbar danach wird Service Tirol die Daten des Verkäufers und Käufers entsprechend weiterleiten, damit diese zur Abwicklung des Vertrages direkt in Kontakt treten können.

Hat der Anbieter einen Mindestpreis für die Auktion festgelegt und hat kein Bieter diesen Mindestpreis überboten oder wenigstens den Mindestpreis geboten, kommt der Vertrag bei Zeitablauf nicht zustande. 

2. ausführliche Beschreibungspflicht

Die Anbieter verpflichten sich, ihr Angebot ausführlich und vollständig zu beschreiben, darunter fallen die wesentlichen Eigenschaften des Kaufgegenstandes (notwendigerweise mit Bildern), welche Einfluss auf die Kaufentscheidung oder den Preis haben können.

Ebenfalls gibt der Anbieter die dem Angebot zugrunde liegenden Zahlungs- und Lieferbedingungen an, welche für den Vertragsschluss als ausdrücklich vereinbart gelten und anderslautende Bestimmungen in AGBs oder an anderer Stelle verdrängen.

3. Übereignung

Der Anbieter bestätigt mit Einstellung eines Angebotes, dass er in der Lage ist die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss oder entsprechend der beim Angebot angeführten Fristen zu übereignen. 

4. Netto-Preis

Der mit Vertragsschluss festgelegte (Höchst-)Preis versteht sich netto, ohne Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Verpackungs- und Lieferkosten, soweit diese nicht vom Käufer getragen werden.

5. auflösende Bedingung der tatsächlichen Warenabnahme

Falls von beiden Parteien nichts anderes vereinbart, werden die Kaufverträge unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass der Käufer bei Abholung der Ware das Recht hat, etwaige Übermengen, welche die Ladekapazitäten des Transportmittels im konkreten Fall überschreiten, zurückzulassen und der Vertrag dahingehend teilweise abgeändert wird, dass nur die tatsächlich abgenommene Ware (nach Gewicht, Kubikmeter etc) Vertragsgegenstand wird und bezahlt werden muss (tatsächliche Warenabnahme).

6. Rücknahme eines Angebots durch einen Bieter

Die Rücknahme eines Angebots durch einen Bieter bedarf der besonderen Zustimmung des Anbieters und/oder von Service Tirol.

7. Rücknahme des Angebots vor Zeitablauf

Service Tirol kann ein Wertstoff-Angebot ohne vorherige Angabe von Gründen entfernen, solange die Zeit noch nicht abgelaufen ist. Sollte bereits ein Mitglied darauf geboten haben, kommt trotzdem kein Vertrag zustande.

8. vereinbarte Zeit

Als maßgebliche Zeit zur Abgabe des Höchstgebotes und Beendigung der Auktion gilt die offizielle Zeit des Dienstes „Wertstoffauktion“ als vereinbart. 

9. Manipulationsverbot

Sämtliche Mitglieder ist es untersagt, Auktionen in welcher Form auch immer zu manipulieren, sei es durch Verwendung weiterer Mitgliedskonten, durch spezielle Software oder Absprachen mit anderen Mitgliedern etc. Etwaige Verstöße berechtigen Service Tirol zur sofortigen Sperrung des Mitgliedes (siehe § 3 Abs 4 dieser AGB). 

10. Angebot an unterlegenen Bieter

Sollte die Vertragsabwicklung mit dem Höchstbieter scheitern, kann der Anbieter den unterlegenen Bietern ein Angebot machen, in den Vertrag zu denselben Bedingungen einzutreten. 

11. Angebotsverlängerung

Wird innerhalb der letzten Minute vor Angebotsende ein Gebot abgegeben, verlängert sich die Auktion um jeweils 2 weitere Minuten. Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis das zuletzt abgegebene Angebot nicht in der letzten Minute überboten wird.

12. Ausschluss der Gewährleistung

Die über den Dienst „Wertstoffauktion“ geschlossenen Verträge werden unter Ausschluss der Gewährleistung geschlossen, Verträge kommen auf Basis der Informationen und Daten zu den einzelnen Wertstoffen zustande („wie beschrieben“).

§ 6 Haftungs-Freistellung

Die Mitglieder stellen Service Tirol von sämtlichen Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter oder aus Vertragsverletzungen frei. Sollte Service Tirol in einen Rechtsstreit verwickelt werden, übernimmt jenes Mitglied die notwendigen Kosten, welche den Eintritt in den Rechtsstreit verursacht hat. Bei Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag über diesen Dienst wird eine Beweislastumkehr zu Lasten der Mitglieder vereinbart. 

§ 7 Haftung des Dienstanbieters

Service Tirol haftet nur bei Vorliegen von schuldhaftem Verhalten und grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für den von ihren Organen, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verursachten typischen Schaden. Bei Personenschäden wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Schriftform

Erklärungen, Änderungen und Ergänzungen dieses Nutzungsertrages oder der Mitgliedschaftsrechte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Erklärung verzichtet werden. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass E-Mail der Schriftlichkeit genügt.

2. Anwendbares Recht

Sämtliche Verhältnisse aus diesem Nutzungsvertrag unterliegen österreichischem Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Innsbruck als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag entstehenden Streitigkeiten vereinbart. 

4. Änderungen dieser Nutzungsbestimmungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Nutzungsbestimmungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit durch Service Tirol ohne Angabe von Gründen geändert werden. Eine Änderung der Bedingungen wird schriftlich per E-Mail allen Mitgliedern spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten angezeigt. Die neuen AGB gelten als angenommen, sofern nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsanzeige schriftlich widersprochen wird. 

5. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird, lässt das die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Im Falle einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen ist die ungültige Bestimmung durch eine neue gültige Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieses Vertrages wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt. Ebenso ist im Falle von möglichen Regelungslücken vorzugehen.